Mehrwegpflicht bei Veranstaltungen

Feste ohne Reste!

© BAV Schärding

Seit dem 1. Jänner 2022 ist im § 4a des OÖ AWG (Abfall-Wirtschafts-Gesetz) geregelt, dass bei Veranstaltungen im Sinn des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes, bei denen Speisen oder Getränke ausgegeben werden und an denen gleichzeitig mehr als 300 Personen teilnehmen können, sind, soweit sich aus Abs. 3 nichts anderes ergibt,

  1. Getränke, die im Bundesland Oberösterreich in Mehrweggebinden (z.B. Mehrwegflaschen, Fässer) erhältlich sind, von der Veranstalterin bzw. vom Veranstalter in Mehrweggebinden zu beziehen;
  2. Getränke nur in Mehrweggebinden (z.B. Mehrwegbecher aus Kunststoff, Gläser) auszugeben;
  3. Speisen in Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbestecken oder in einer abfallwirtschaftlich gleichzuhaltenden Form (Abs. 2) auszugeben.

Pflicht für Abfallkonzept

ab 2.500 Personen

Seit dem 1. Jänner 2022 ist im § 4a des OÖ AWG (Abfall-Wirtschafts-Gesetz) geregelt, dass bei Veranstaltungen, an denen gleichzeitig mehr als 2.500 Personen teilnehmen können, hat die Veranstalterin bzw. der Veranstalter ergänzend zu den im Abs. 1 vorgesehenen Verpflichtungen ein Abfallkonzept vorzulegen.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landes OÖ:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/269815.htm

Kontakt für Beratungen: Klimabündnis Oö. - Ronald Wipplinger

Webseite BAV Schärding - Infos zur Mehrwegpflicht


08.04.2022 09:33